Ihr Partner auf dem Weg in die digitale Zukunft
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Der größtmögliche Schutz für Ihren Datenschatz...

Große Bedeutung hat in unserer täglichen Arbeit der Bereich des Datenschutzes, in dem wir kontinuierlich wachsen und uns besonders der Analyse und Begleitung der aktuellen Rechtsentwicklungen verschrieben haben, um diese konform in den durch uns betreuten Unternehmen umzusetzen.


Ob in eigener Angelegenheit oder im Auftrag unserer Kunden - der Schutz personenbezogener Daten liegt uns am Herzen.
Im Bereich des Datenschutzes sind wir personell und fachlich breit aufgestellt. Unser Team besteht aus Spezialisten mit langjähriger Erfahrung im Bereich Wirtschaft, IT, Verwaltung, Politik und Recht, die Ihnen eine optimale datenschutzkonforme Betreuung Ihrer Managementprozesse garantieren.


Warum ist diese Mischung entscheidend?
Unsere Gesellschaft befindet sich im ständigen Wandel. Wie selbstverständlich kommunizieren wir heute bereits dank neuester IuK-Technologien überwiegend digital und haben uns damit längst an die globale Vernetzung unserer Arbeitsprozesse und die ständige Abrufbarkeit unserer Daten gewöhnt. Dennoch ist trotz dieser bereits weitreichenden Veränderungen unseres gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Lebens ein Ende der digitalen Revolution nicht absehbar. Das neue wirtschaftliche Zeitalter, die Arbeit 4.0, ist bereits im vollen Gange.


Doch der digitale Fortschritt bringt auch stets neue Herausforderungen mit sich.
Je mehr sich die Welt digitialisiert und vernetzt, desto stärker verändern sich Verarbeitungsprozesse im Unternehmen und damit verstärkt sich das Risiko der Datenschutzverletzungen und des Datenmissbrauchs. Der Anspruch an die unterschiedlichen Wirtschaftsakteure und die IT-Sicherheit nehmen bei steigender Anforderung an die unternehmensinternen Verwaltungsprozesse und die Organisationsstrukturen kontinuierlich zu. Mit der EU-Datenschutzgrundverordung (DS-GVO), die bereits am 25. Mai 2016 in Kraft getreten ist und nach zweijähriger Übergangsfrist zum 25. Mai 2018 im gesamten EU-Beitrittsgebiet verbindlich wirksam wurde, hat der Europäische Gesetzgeber erstmals eine europaweit einheitliche rechtliche Grundlage zum Schutz von Daten geschaffen.
Seit dem 25. Mai 2018 stehen die Verantwortlichen (jeder Akteur auf dem freien bzw. öffentlichen Markt) in der Pflicht, die europäischen und nationalen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten. Tut man dies nicht, drohen hohe Bußgelder, Abmahnungen und sogar Freiheitsstrafen.


Wie können wir Ihnen helfen?
Wir machen Ihr Unternehmen fit und beraten Sie zu allen relevanten datenschutzrechtlichen Fragestellungen in Ihrem Unternehmen.
Zudem haben wir die Möglichkeit, Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zu stellen, sofern dies in Ihrem Unternehmen notwendig sein sollte.
Um den konkreten datenschutzrechtlichen Bedarf Ihres Unternehmens einschätzen zu können, vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin.


 
 
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